BSVB

Einfach Termin vereinbaren:
fon (0176) 41105330
mail info@bsvb-kunkel.de

Warum Schulung?

» Ich mach das schon seit 20 Jahren, ich kann das! «

» Bei uns ist noch nie etwas passiert! «

» Innerbetrieblich brauche ich keinen Schein! «

Solche falschen Meinungen herrschen immer noch bei vielen Mitarbeitern und Vorgesetzten in den Betrieben. Es wird schon alles gut gehen... Was aber, wenn doch einmal ein Unfall passiert?

Im Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung wird die Unternehmerverantwortung ganz eindeutig beschrieben. Kommt der Unternehmer dieser nicht nach, können die staatlichen Unfallversicherer Leistungen verweigern. In bestimmten Fällen drohen sogar Geld- oder Freiheitsstrafen.

Eine qualifizierte Ausbildung ist auch notwendig, damit Unternehmer und Mitarbeiter im Falle eines Falles abgesichert sind. Nur durch Kenntnis und Beachten der Vorschriften ist ein sicheres und unfallfreies Arbeiten möglich, da diese zum Großteil aufgrund des Unfallgeschehens erlassen wurden bzw. werden. Geringe Unfallzahlen bedeuten niedrigere Kosten durch weniger Ausfallzeiten.

Vorschriften (Auszug):
BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz, BGV A1